Veranlagungstraining kann mit Hunden aller Rassen, die eine entsprechendes Interesse am Beutespiel zeigen und die körperliche Voraussetzung aufweisen, ausgeübt werden.
Als geeignete Veranlagung versteht man einen ausgeprägten Beutetrieb sowie eine vorhandene Nervenstärke bzw. auch Stressresistenz. Unter Ausnutzung des Beutetriebs erlent der Hund die von ihm geforderten Übungen; als Belohnung und Bestätigung dient die "erfolgreiche Jagd" und das setzen eines Griffs auf ein Beißkissen oder einen Jutearm. Nervenstärke und Stressresistenz ist deshalb wichtig, da manche Übungen unter Ablenkung durchgeführt werden (wie zB.: laute Geräusche), wobei der Hund trotzdem das erlernte umsetzen muss.
Als körperlich geeignet gelten Hunde, wenn sie eine Widerristhöhe von mind. 40 cm besitzen und körperlich Gesund sind (wobei die Gesundheit eine Voraussetzung für
jegliche Art von Hundesport ist).
Sind die Hunde fit und gesund kann Veranlagungsarbeit bis ins hohe Hundealter ausgeübt werden.
Während der Arbeit darf der Hund seine vorhandenen Triebanlagen kontrolliert ausleben, muss jedoch jederzeit abrufbar und führbar bleiben.
Richtig aufgebaute Hunde sind auf einen Jutearm (als Beute) fixiert und nicht auf den Figuranten. Der Mensch, der diesen Ärmel trägt, ist für ihn ein Spielkamerad.
HundefüherInnen und Hunde werden als Team, unter Berücksichtigung der vorhandenen Anlagen ausgebildet, mit dem Ziel der artgerechten Beschäftigung und der Förderung der Bindung zwischen Hund und Halter.
Veranlagungsarbeit hat nichts mit "fragwürdigen Erziehungsmethoden", "dem Scharfmachen von Hunden" oder der Förderung "von Aggression bei Hunden" zu tun.
DIe im sportbereich ausgeübte Veranlagungsarbeit ist auch nicht vergleichbar mit der Ausbildung von Dienst- oder Einsatzhunden der Polizei oder des Bundesheeres.
Die Ausbildung erfolgt durch zertifizierte Trainer, mit ausgebildeten Figuranten nach den Richtlinien der ÖHU.
Vorraussetzung für diesen Kurs:
Nur in Verbindung mit einem BH-Kurs möglich!
Ein Probetraining ist sinnvoll und kann jederzeit vereinbart werden.